Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin: Mutmaßlicher Attentäter Abdul B. bei Polizeieinsatz in Berlin Spandau erschossen – Ermittlungen gehen weiter – Berlin. Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin hat sich die Fahndung nach dem Tatverdächtigen innerhalb weniger Stunden dramatisch entwickelt. Der 21-jährige Abdul B., der im Verdacht steht, am Samstagabend mit einem Kleintransporter in eine Menschenmenge gefahren und anschließend mehrere Menschen mit einer Stichwaffe angegriffen zu haben, wurde am Sonntagabend bei einem Polizeieinsatz in Berlin-Spandau erschossen. Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen übernommen.
Eine Tote und zahlreiche Verletzte
Nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler ereignete sich der Angriff am Samstagabend im Umfeld des Berliner CSD im Bereich des Tiergartens. Der mutmaßliche Täter soll zunächst mit einem gemieteten Transporter gezielt in eine Menschenmenge gefahren sein. Anschließend soll er mehrere Menschen mit einer Stichwaffe angegriffen haben.
Bei dem Anschlag kam eine Frau ums Leben. Insgesamt wurden 29 weitere Menschen verletzt, mehrere von ihnen schwer. Die Hintergründe und der genaue Ablauf werden weiterhin intensiv untersucht.
Mit fortschreitenden Ermittlungen wird auch die Vorgeschichte des mutmaßlichen Täters immer deutlicher – und sie wirft neue Fragen auf.
Den Behörden bereits seit Monaten bekannt
Besonders brisant ist die Vorgeschichte des mutmaßlichen Attentäters. Nach Angaben der Berliner Generalstaatsanwaltschaft war Abdul B. den Sicherheitsbehörden bereits seit längerer Zeit als islamistischer Gefährder bekannt.
Der in Berlin geborene deutsche Staatsbürger mit libanesischen Wurzeln soll im Jahr 2025 versucht haben, sich der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) anzuschließen. Dazu reiste er über die Türkei in den Libanon. Dort wurde er jedoch festgenommen und zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Nach seiner Rückkehr nach Deutschland nahmen ihn Ermittler am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) fest. Die Justiz warf ihm die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor.
Im Mai 2026 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten den damals 21-Jährigen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Die Strafe wurde zunächst jedoch nicht vollstreckt. Stattdessen hob das Gericht den Haftbefehl auf, stellte den Mann unter die Aufsicht eines Bewährungshelfers und vertagte die Entscheidung über eine mögliche Strafaussetzung zur Bewährung.
Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hielt dieses Urteil für zu milde und legte Berufung ein. Nach ihrer Auffassung hätte eine höhere Freiheitsstrafe verhängt werden müssen, die eine Bewährung ausgeschlossen hätte. Zu einer Entscheidung darüber kam es jedoch nicht mehr.
Sicherheitsbehörden unter Druck
Nach dem Anschlag richtet sich der Fokus nun zunehmend auf die Arbeit der Sicherheits- und Justizbehörden. Kritiker stellen die Frage, weshalb ein bereits wegen Terrorvorwürfen verurteilter und als islamistischer Gefährder bekannter Mann sich offenbar frei bewegen konnte.
Ob die Tat trotz der bestehenden Erkenntnisse hätte verhindert werden können, ist nun Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Die Bundesanwaltschaft prüft neben dem eigentlichen Tatgeschehen auch mögliche Versäumnisse sowie eventuelle Unterstützer des mutmaßlichen Attentäters.
Bundesweite Fahndung nach dem Tatverdächtigen
Unmittelbar nach der Tat leitete die Berliner Polizei gemeinsam mit der Generalstaatsanwaltschaft eine groß angelegte Fahndung ein. Über Stunden galt Abdul B. als flüchtig und wurde öffentlich gesucht. Die Behörden warnten ausdrücklich davor, den Mann anzusprechen, da er als bewaffnet und äußerst gefährlich eingestuft wurde.
SEK-Einsatz endet tödlich
Am Sonntagabend spürten Spezialkräfte den Tatverdächtigen in einer Kleingartenanlage im Berliner Bezirk Spandau auf.
Nach Angaben der Berliner Polizei griff Abdul B. die Einsatzkräfte während des Zugriffs mit einer Stichwaffe an. Daraufhin eröffneten Beamte des Spezialeinsatzkommandos (SEK) das Feuer. Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen erlag der 21-Jährige noch am Einsatzort seinen Verletzungen.
Behörden gehen von islamistischem Motiv aus
Nach Angaben der Sicherheitsbehörden sprechen zahlreiche Hinweise für einen islamistischen Hintergrund der Tat.
Der 21-Jährige war den Ermittlungsbehörden bereits seit Längerem bekannt. Nach Medienberichten und Angaben der Ermittler war er als islamistischer Gefährder eingestuft worden und stand zeitweise unter Beobachtung. Zudem soll er bereits wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt worden sein und versucht haben, sich der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) anzuschließen.
Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen
Wegen des vermuteten terroristischen Hintergrunds hat inzwischen die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen.
Nach dem Tod des Tatverdächtigen konzentrieren sich die Ermittlungen nun unter anderem auf die Frage, ob der Mann allein gehandelt hat oder mögliche Unterstützer hatte. Nach Angaben von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt liegen derzeit keine Hinweise auf eine akute weitere Gefährdung der Bevölkerung vor. Dennoch werden mögliche Kontakte des Tatverdächtigen weiterhin überprüft.
Viele offene Fragen zum Anschlag auf den Christopher Street Day
Der Fall wirft inzwischen auch politische Fragen auf. Im Mittelpunkt steht dabei, warum ein den Behörden bekannter Islamist trotz früherer Ermittlungen und einer Verurteilung offenbar in der Lage war, einen derart schweren Anschlag zu verüben.
Sicherheitsbehörden und Politik werden sich in den kommenden Tagen voraussichtlich intensiv mit der Vorgeschichte des mutmaßlichen Täters sowie möglichen Versäumnissen beschäftigen. (hk)
Quellen: Tagesschau, rbb24, Berliner Generalstaatsanwaltschaft, Bundesanwaltschaft, dpa
Hinweis der Redaktion: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dauern die Ermittlungen an. Mehrere Details zum Tatablauf und möglichen Hintergründen sind noch nicht abschließend geklärt. Die Berichterstattung wird fortlaufend aktualisiert.
